Kosten und Abrechnung

Die für Sie selbst anfallenden Kosten und die Vorgehensweise bei der Abrechnung der Therapie hängt von Ihren Bedürfnissen und der Art Ihrer Versicherung ab.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten für eine Psychotherapie werden i.d.R. von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierfür ist es notwendig, dass Sie Ihre Krankenversichertenkarte zum Erstgespräch, zu jedem neuen Quartal und bei einem Kassenwechsel mitbringen. Eine Überweisung benötigen Sie nicht. Die Abrechnung mit den Krankenkassen findet nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab der gesetzlichen Krankenkassen statt.

Private Krankenversicherung

Auch die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie.  Welche Anzahl an Sitzungen erstattet wird und in welcher Höhe, hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet und Ihnen persönlich In Rechnung gestellt. Sie müssen sich in einem zweiten Schritt um die Rückerstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung kümmern. Daher erkundigen Sie sich bitte bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenversicherung, wie viele Sitzungen / welche Kosten für Sie übernommen werden und lassen Sie sich alle für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden. 

Abrechnung für Selbstzahlende

Die Kosten für die Psychotherapie können auch selbst getragen werden. In diesem Fall erhält Ihre Krankenversicherung keine Information über die Aufnahme der Psychotherapie. Die Kosten richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Ausfallhonorar

Termine, die Sie zu kurzfristig (weniger als zwei Werktage vor vereinbartem Termin) absagen, können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet und auch nicht anderweitig vergeben werden. Es entsteht somit, unabhängig von der Art der Abrechnung, ein Honorarausfall, an dem ich Sie gemäß unseren Vertragsbedingungen privat beteilige.

 
 
 
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