Die Sitzungen und Gespräche finden grundsätzlich in meinen Praxisräumen in Herrenberg statt. Nach vorheriger Abstimmung besteht jedoch die Möglichkeit, einen Anteil der Sitzungen per Videotherapie durchzuführen. Diese Videositzungen erfolgen über einen zertifizierten Anbieter, welcher die bestehenden hohen Datenschutzanforderungen erfüllt.
Im Erstgespräch werden Ihr Anliegen, Wünsche und mögliche Ziele erfasst. Es findet eine diagnostische Einschätzung statt sowie die Abklärung, ob die Indikation einer Psychotherapie gegeben ist und falls ja, welche Therapieausrichtung und welcher Therapiekontext am zielführendsten erscheinen. Im Laufe des Erstgesprächs findet zudem die Aufklärung über den allgemeinen Ablauf, über Chancen, Grenzen und Rahmenbedingungen einer Psychotherapie sowie über mein persönliches Vorgehen statt.
Das Erstgespräch ist unverbindlich und dient dem gegenseitigen persönlichen Kennenlernen.
In weiteren ein bis zwei Sprechstundenterminen sowie zwei bis vier sog. probatorischen Sitzungen von jeweils 50 Minuten Dauer wird die Diagnostik mit Hilfe der Erfassung Ihrer Lebensgeschichte und verschiedenen Fragebogen vertieft. Ziel ist es, ein möglichst umfassendes Bild Ihres Anliegens bzw. Problems zu erhalten: wie es entstanden ist, wie es aufrechterhalten wird, wie es sich auf verschiedene Lebensbereiche auswirkt. Gemeinsam erarbeiten wir Therapieziele, die Ihnen eine klare Ausrichtung auf dem Weg Ihres therapeutischen Prozesses geben sollen und aus denen die Behandlungsmethoden abgeleitet werden.
In diesen Sitzungen ist es möglich, beidseitig zu prüfen, ob eine vertrauensvolle und tragfähige Arbeitsbeziehung hergestellt werden kann, die eine wichtige Basis für den weiteren Therapieverlauf darstellt.
Nach diesen Vorgesprächen wird gemeinsam entschieden, ob eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt wird. Über die notwendigen Formalitäten werden Sie durch mich informiert und unterstützt. Nach Antragstellung prüft die Krankenkasse den Antrag und teilt Ihnen abschließend nach der Bearbeitung die Entscheidung mit.
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Krankenkasse bei KassenpatientInnen beginnt die eigentliche Therapie. Diese erfolgt üblicherweise entweder als sog. Kurzzeittherapie (12 bis 24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 bis max. 80 Sitzungen). Für die ersten 12 bis 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie) ist in der Regel eine vereinfachte Antragstellung bei der Krankenkasse möglich. Für die Beantragung weiterer Sitzungen (Langzeittherapie) wird ein anonymisierter Bericht von mir verfasst. Die Bewilligung der Krankenkasse erfolgt dann auf Grundlage der Stellungnahme eines unabhängigen Begutachtenden zu diesem Bericht.
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet in wöchentlichen Abständen statt. Die Termine vereinbaren wir im Verlauf der ersten Sitzungen. Eine beidseitige Anpassung im Verlauf der Therapie ist nach Abstimmung möglich.
Die Gesamtdauer des Ablaufs erstreckt sich somit über ca. sechs Monate bei einfachen Kurzzeittherapien bis hin zu ca. zwei Jahren bei komplexen Langzeittherapien.